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Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG

Am 1. Juli 2002 trat das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz mit Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) in Kraft. Danach müssen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder den Erwerb und Verkauf von Aktien der R. STAHL AG unverzüglich melden. Seit in Krafttreten des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes am 30. Oktober 2004 wurde der § 15a WpHG neu gefasst und nochmal deutlich erweitert. Danach ist jeder durch eine Person mit Führungsaufgaben bei der R. STAHL AG getätigte Kauf oder Verkauf von Aktien der R. STAHL AG meldepflichtig und durch uns zu veröffentlichen, wenn der Gesamtwert der Transaktionen(en) 5.000 € innerhalb eines Kalenderjahres übersteigt. Dabei zählen auch Transaktionen von Personen, die mit oben genanntem Personenkreis in enger Beziehung stehen, wie Ehe- oder eingetragene Lebenspartner, unterhaltspflichtige Kinder und andere Verwandte, die seit mindestens 12 Monaten in deren Haushalt leben, sowie juristische Personen, wenn diese von einer der oben genannten Personen kontrolliert werden.

Wir möchten an dieser Stelle der gesetzlichen Pflicht nachkommen und Ihnen einen Überblick über die meldepflichtigen Geschäfte die R. STAHL AG betreffend zur Verfügung stellen.

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