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Hauptversammlung

Jede Stammaktie der R. STAHL AG besitzt eine Stimme. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die den Besitz ihrer Aktien am sogenannten „record day“, dem gesetzlichen Stichtag, nachweisen können und sich nach den aus der Satzung des Unternehmens ergebenden Konditionen zur Teilnahme angemeldet haben.

Auf der Hauptversammlung am 19. Juni 2009 waren 66,41 % des stimmberechtigten Kapitals vertreten. Alle sechs Tagesordnungspunkte wurden mit großer Mehrheit verabschiedet. Die detaillierten Ergebnisse veröffentlichen wir auf unserer Website.

Weitere Informationen zur Hauptversammlung